Allgemeine Vereinsstatuten des DC Glücksritter

(1) - Monatsbeitrag / Kassenbestand

der monatliche Beitrag beträgt € 3,00 und ist von jedem Mitglied nach Möglichkeit umgehend am Monatsanfang zu entrichten . Der Kassenwart hat dafür Sorge zu tragen das sich , im Interesse jedes Teammitgliedes ,  keine grösseren Zahlungsrückstände ergeben. Sollte dies dennoch der Fall sein behalten sich Kassenwart und Mannschaftsrat die entsprechende Vorgehensweise vor . Der Kassenbestand wir ausschliesslich zu gemeinsamen Aktivitäten verwendet , eine Auszahlung , z.B. an ausscheidende Mitspieler , ist nicht vorgesehen . Jeder zur aktuellen Saison bei uns gemeldete Spieler ist verpflichtet seinen Monatsbeitrag bis zur Beendigung der jeweiligen Spielzeit zu zahlen , auch rückwirkend.

(2) - Kassenwart

Der Kassenwart ist haftbar für den Kassenbestand . Er ist dazu verpflichtet den Kassenbestand jederzeit offen legen zu können . Die Manschaft ist umgehend über jegliche Aktivität des Kassenbestandes zu informieren . Einnahmen / Ausgaben müssen nach Möglichkeit quitiert werden und werden erst nach Absprache mit dem Manschaftsrat getätigt .

(3) - Training / Ligaspiele

Aktuell ist unser wöchentlicher Trainingsabend Donnerstag . Es gibt keine Erscheinungspflicht , jedoch ist der Teamkapitän dazu angehalten für eine regelmässige Durchführung zu sorgen . Am Trainingsabend werden keine Beträge mehr in die Kasse eingespielt . Dem Teamkapitän , bzw. in Abwesenheit seinem Stellvertreter , obliegt es für einen reibungslosen sportlich fairen Ligaspielbetrieb zu sorgen . Einzig der Teamkapitän ist zuständig für die Mannschaftsaufstellung , und hat diese zu verantworten.

(4) Versammlungen / Wahlen

Bei internen Vereinsversammlungen besteht Erscheinungspflicht . Ausnahmen sind dem Manschaftsrat oder dem Teamkapitän mitzuteilen . Wahlen innerhalb des Vereines können nur dann vorgenommen werden wenn mindestens 80% der Mitglieder anwesend sind . Bei Abstimmungen gilt die 2/3 Mehrheit . Sollte sich daraus keine Entscheidung ergeben , tritt der Manschaftsrat zusammen und entscheidet über die geeignete Vorgehensweise.

(5) - Vereinsausschluss

Interne Probleme mit anderen Teammitgliedern sind dem Manschaftsrat mitzuteilen . Dieser setzt sich für eine Lösung der Unstimmigkeiten ein . Ist es nicht möglich diese zu beheben entscheidet der Manschaftsrat über entsprechende Konsequenzen bis hin zum eventuellen Ausschluss aus dem Verein . Sollte ein Mitglied aus dem Verein ausgeschlossen werden , bestehen keinerlei Ansprüche auf Teilnahme von Vereinsaktivitäten , bzw. auf Rückerstattung von bereits geleisteten Vereinsbeiträgen.

(6) - Vereinsauflösung

Die Vereinsauflösung kann nur dann vorgenommen werden wenn alle aktuell gemeldeten Teammitglieder anwesend sind . Zur Abstimmung über eine eventuelle Auflösung bedarf es einer 2/3 Mehrheit der antragsstellenden Mitglieder . Wird diese nicht erreicht ist der Antrag zur Auflösung abgelehnt . Bei Vereinsauflösung wird der noch verbliebene Kassenbestand unter den aktuell gemeldeten Mitgliedern prozentual zur Vereinszugehörigkeit aufgeteilt . Eine genaue Aufteilung obliegt dem Kassenwart in Abstimmung mit dem Manschaftsrat.